Akkreditierung & Richtlinien

Presseakkreditierung für den Elbauenpark

Wir freuen uns über eine Berichterstattung im Online- oder Printbereich, Hörfunk und Fernsehen. Gern können Sie sich für alle Eigenveranstaltungen der Natur- und Kulturpark Elbaue GmbH (NKE) und der Messe- und Veranstaltungsgesellschaft Magdeburg GmbH (MVGM) im Elbauenpark sowie für einen Besuch des Parks mit seinen Attraktionen akkreditieren lassen. Eine Akkreditierung erfolgt jedoch ausschließlich zum Zwecke der journalistischen Berichterstattung. Daher ist die Zusendung einer gültigen journalistischen Legitimation Voraussetzung.

Die Eintrittskarten bzw. Genehmigungen werden ca. 14 Tage vor der Veranstaltung oder Ihrem Besuch auf dem Postweg bzw. per E-Mail zugesendet. Der Presseausweis oder eine schriftliche Bestätigung des journalistischen Auftrages sowie die von uns zugesandten Unterlagen sind unbedingt zur Veranstaltung vorzulegen bzw. auf Verlangen dem hierzu berechtigten Personal (MVGM-Mitarbeiter, Kassenpersonal, Sicherheitspersonal) vorzuzeigen.

Bitte haben Sie Verständnis, dass aufgrund eines begrenzten Kontingents der Pressekarten eine Akkreditierung nicht in allen Fällen gewährt werden kann. Ein Recht auf Akkreditierung besteht nicht. Die Daten des Antrages werden unter Beachtung der Datenschutzgesetze und anderer Rechtsvorschriften ausschließlich zum Zweck der Pressearbeit durch die NKE / MVGM verarbeitet.

Social Medium

Weitere Informationen in der Datenschutzerklärung

Akkreditierungs-Richtlinie

  1. Für alle Veranstaltungen bei denen die Natur- und Kulturpark Elbaue GmbH (NKE) oder die Messe- und Veranstaltungsgesellschaft Magdeburg GmbH (MVGM) als Veranstalter fungiert erfolgt die Akkreditierung vorab online.
  2. Zum Zwecke der journalistischen Berichterstattung über den Elbauenpark müssen Vertreter der Presse bei der Geschäftsführung eine Akkreditierung beantragen und sich mit einem gültigen Presseausweis legitimieren. Die Foto-/Filmgenehmigung ist während des Parkaufenthaltes stets mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.
  3. Der Einsatz von Drohnen ist im Elbauenpark nur nach ausdrücklicher Genehmigung erlaubt.
  4. Eine Presse-Akkreditierung nach dieser Richtlinie können erhalten:
    1. Inhaber eines gültigen Presseausweises eines in- oder ausländischen Journalistenverbandes ohne Branchenbezug.
    2. Inhaber eines gültigen Presseausweises eines in- oder ausländischen Fachjournalistenverbandes mit thematischem Bezug zur Veranstaltung oder zum Park mit seinen Attraktionen.
    3. Personen aus dem In- oder Ausland, die ihre journalistische (auch fotojournalistische) Tätigkeit folgendermaßen nachweisen können:
      1. durch Vorlage von Namensartikeln im Original, die zum Zeitpunkt der Veranstaltung nicht älter als sechs Monate sind,
      2. durch Vorlage eines Impressums im Original, in dem sie als Redakteure, ständige redaktionelle Mitarbeiter oder Autoren genannt sind, und das zum Zeitpunkt der Veranstaltung nicht älter als sechs Monate ist,
      3. durch Vorlage eines schriftlichen Auftrages einer Redaktion im Original mit Bezug zur aktuellen Veranstaltung bzw. zum Park,
      4. mittels eines Weblinks zu einer selbst erstellen Online-Publikation, die in der jeweiligen Community etabliert ist. In diesen Fällen ist eine Vorab-Akkreditierung wegen erhöhten Prüfungsaufwandes erforderlich.
      5. durch Vorlage eines höchstens sechs Monate alten Beleges, dass sie für Schülerzeitungen arbeiten oder durch Vorlage eines gültigen Ausweises von Jugendpresseorganisationen.
      6. themenbezogene Blogger(innen) und Influencer(innen), Mindestalter: 18 Jahre, mit einer monatlichen Reichweite von mindestens 10.000 Lesern, 25.000 Instagram-Abonnenten, 5.000 YouTube-Abonnenten oder 25.000 Facebook-Abonnenten.
  5. Grundsätzlich nicht akkreditiert werden:
    1. Personen ohne journalistische Legitimation,
    2. Personen mit Hausausweisen von Sendeanstalten, Nachrichtenagenturen oder Verlagen ohne aktuellen Auftrag der Redaktion,
    3. Personen mit abgelaufenem Presseausweis,
    4. Personen, denen andere, freie Journalisten die redaktionelle Bestätigung geschrieben haben,
    5. Ehe- und Lebenspartner sowie Familienangehörige von Journalisten, die selbst nicht nachweislich journalistisch tätig sind.
  6. Im Übrigen behält sich die NKE / MVGM die weitere Überprüfung des Nachweises der journalistischen Tätigkeit auch im Falle der Vorlage eines Presseausweises vor.
  7. Die Legitimationen sollten in deutscher oder englischer Sprache vorgelegt werden.
  8. Die NKE / MVGM behält sich im Einzelfall vor, zusätzlich die Vorlage eines gültigen Personaldokumentes mit Lichtbild zu fordern.
  9. Ein Recht auf Akkreditierung besteht nicht. Gegebenenfalls macht die NKE von ihrem Hausrecht Gebrauch.
  10. Die Daten des Akkreditierungsantrages werden unter Beachtung der Datenschutzgesetze und anderer Rechtsvorschriften ausschließlich zum Zweck der Pressearbeit durch die NKE und MVGM erhoben, verarbeitet und gespeichert. 

Magdeburg, den 1. Dezember 2019