Zu einem besonderen musikalischen Ereignis öffnet der Jahrtausendturm im Elbauenpark am Sonntag, 28. April, seine Pforten. In der Reihe „Musik im Turm“ nimmt die Blasmusikformation des Landespolizeiorchesters Sachsen-Anhalt die Zuhörer im Kuppelsaal ab 15 Uhr mit auf eine beschwingte Melodienreise durch die Welt der volkstümlichen Blasmusik. Die Musiker spielen Titel von tschechischen, böhmischen und egerländischen Komponisten wie Frantisek Kmoch, Jaromir Vejvoda, Karel Vacek sowie Ernst Mosch, Frank Pleyer und Wenzel Zittner. Die Konzertgäste können sich auf den Radetzky-Marsch, Moravanka Klänge, Rosamunde und viele andere bekannte Melodien freuen. Das sinfonische Blasorchester steht an diesem Tag unter der Leitung von Ronald Ziem. Nicht nur in Sachsen-Anhalt genießt das Landespolizeiorchester einen hervorragenden Ruf. So geben die Blasmusiker bundesweit sowie in den Niederlanden regelmäßig ihre musikalische Visitenkarte ab. Dabei wechseln die Besetzungsformen zwischen dem Großen Orchester, der Big Band, der Blasmusikbesetzung, dem Jazz-Trio, dem Bläserquintett sowie dem Posaunen- und Saxophonquartett. Für die Gäste der „Musik im Turm“ bietet der beschwingte Nachmittag auch die Gelegenheit, vor oder nach dem Konzert gleich die interaktive Ausstellung zur Geschichte von Mensch und Technik zu besichtigen.
Musik im Turm
Eintrittspreise
Erwachsene 9,- €
Ermäßigt 5,50,- €
(ab 7 bis einschließlich 17 Jahre, Schüler, Studenten, Schwerbehinderte und Otto-City-Card-Inhaber)
Eintritt frei
- Inhaber einer Elbauenpark Jahreskarte
- für Kinder bis einschließlich 6 Jahren
- für die Begleitperson eines Behinderten mit Merkzeichen B im Ausweis
Veranstalter: Natur- und Kulturpark Elbaue GmbH
Im Zusammenhang mit der Sicherheit von Besuchern bei Veranstaltungen werden zusätzliche Taschenkontrollen durchgeführt. Um lange Wartezeiten beim Einlass zu vermeiden, werden Besucher gebeten, große Taschen und Rucksäcke am besten gleich zu Hause zu lassen und auch bei kleineren Taschen auf die Mitnahme von Glasflaschen, Spraydosen, spitzen oder scharfen Gegenständen u. ä. zu verzichten. Bei bestimmten Veranstaltungen ist die Mitnahme von Taschen und Rucksäcken vollständig seitens der Veranstalter untersagt. Erfolgt ein Verbot zur Mitnahme von Taschen und Rucksäcken kann nach der Kontrolle des Inhalts die Abgabe verpflichtend gegen Entgelt in Höhe von 2,00 € verlangt werden.