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Magdeburger Taschenlampenkonzert - Das leuchtende Familienkonzert

MDCC-Parkbühne
Kinder, Musik
Datum
Uhrzeit

Taschenlampenkonzert mit RUMPELSTIL

RUMPELSTIL lebt, wohnt und arbeitet in Berlin. In der untenstehenden Besetzung existiert RUMPELSTIL seit 2001. Wenn es denn eine Schublade sein soll, wo man diese Band hineinstopfen könnte, dann heißt diese unbedingt Family-Entertainment. Und das musikalisch crossover, inhaltlich anspruchsvoll und Live ein Erlebnis!

Die Musik von RUMPELSTIL ist da zu Hause, wo Erwachsene und Kinder zusammenkommen, also miteinander bummeln, schummeln, Kekse klauen, sich im Auto stauen, Karten spielen, um die Wette schielen, Fragen fragen, sich wieder vertragen und gute Musik erleben wollen. Dieses Zusammenspiel von Groß und Klein ist den vier Musikern wichtig. Kinder können über Erwachsene staunen und Erwachsene wundern sich über ihre Kinder. Das, was im Alltag manchmal verloren geht.

Mit ihrem bekanntesten Showkonzept - Das Taschenlampenkonzert® - sind sie bundesweit seit 2003 auf Tour. 2017 gab es zwei “Concierto de Luces” in Mexico-City und in Puebla. 2018 gastierte RUMPELSTIL mit dem „Flashlightconcert“ in Los Angeles (Greek Theatre). In ihrer Heimatstadt gibt es 2026 das nunmehr 26. Berliner Taschenlampenkonzert®. (18 Mal davon in der Berliner Waldbühne, Freilichtbühne Weißensee, VELODROM)

Veranstalter: Elbecon Event & Concert GmbH

Tickets: 23,44 Euro 
Ticketpreise inkl. der gesetzl. MwSt., Vorverkaufsgebühr, Buchungsgebühr von max. € 1,00 zzgl. Versandkosten.

Im Zusammenhang mit der Sicherheit von Besuchern bei Veranstaltungen werden zusätzliche Taschenkontrollen durchgeführt. Um lange Wartezeiten beim Einlass zu vermeiden, werden Besucher gebeten, große Taschen und Rucksäcke am besten gleich zu Hause zu lassen und auch bei kleineren Taschen auf die Mitnahme von Glasflaschen, Spraydosen, spitzen oder scharfen Gegenständen u. ä. zu verzichten. Bei bestimmten Veranstaltungen ist die Mitnahme von Taschen und Rucksäcken vollständig seitens der Veranstalter untersagt. Erfolgt ein Verbot zur Mitnahme von Taschen und Rucksäcken kann nach der Kontrolle des Inhalts die Abgabe verpflichtend gegen Entgelt in Höhe von 2,00 € verlangt werden.

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