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Carmina Burana 2025

Seebühne
Oper, Operette & Musical, Musik
Datum
Uhrzeit

Ein Monumentalwerk von Carl Orff

Mitreißende Rhythmen und wunderschöne Melodien – Orffs Meisterwerk zieht mit seinem einzigartigen Klang Menschen auf der ganzen Welt in seinen Bann. Der Komponist Carl Orff vertonte im Jahr 1937 ausgewählte Texte der „Carmina Burana“, einer um 1300 entstandenen Lieder- und Gedichtsammlung. Am 11.07.2025 erwartet das Publikum auf der Seebühne in Magdeburg ein unvergessliches Klassik-Erlebnis mit diesem großartigen Meilenstein der Musikgeschichte.

Zur Einleitung im ersten Teil dieses klassischen Abends inszenieren Orchester, Chor und Solisten eine phänomenale Verdi Gala.  Mit Auszügen aus Verdis Meisterstücken „Nabucco“, „Rigoletto“ und „Aida“ stimmen sie imposant auf die Inszenierung der CARMINA BURANA ein.

Anschließend schildert die CARMINA BURANA in drei Teilen von der schicksalhaften Kreisbewegung des Werdens und Vergehens, von Liebe, Mystik und Romantik. Kraftvoll schließt die konzertante Inszenierung mit dem Huldigungschor auf die Schicksalsgöttin.

Die großartigen Stimmen der Solisten werden von den starken Klängen des National Chor Prags und dem Orchester der Nordböhmischen Philharmonie Teplice begleitet.

Mit ihren ausgebildeten und schönen Stimmen verleihen sie der Aufführung den szenischen Ausdruck und unterstreichen die Stimmungen, der drei Teile „Uf dem Anger“, „In Taberna“ und „Cours d´amour“.

In harmonischer Zusammenarbeit bewirken die Künstler, unter der Leitung von Norbert Baxa, dass der Stil Orffs auf der Bühne zum Leben erwacht.

Veranstalter: THF Events Inh. Thomas Fröbe

Tickets: ab 55,55 Euro

inkl. der gesetzl. MwSt., Vorverkaufsgebühr, Buchungsgebühr von max. € 2,50 zzgl. Versandkosten.

Im Zusammenhang mit der Sicherheit von Besuchern bei Veranstaltungen werden zusätzliche Taschenkontrollen durchgeführt. Um lange Wartezeiten beim Einlass zu vermeiden, werden Besucher gebeten, große Taschen und Rucksäcke am besten gleich zu Hause zu lassen und auch bei kleineren Taschen auf die Mitnahme von Glasflaschen, Spraydosen, spitzen oder scharfen Gegenständen u. ä. zu verzichten. Bei bestimmten Veranstaltungen ist die Mitnahme von Taschen und Rucksäcken vollständig seitens der Veranstalter untersagt. Erfolgt ein Verbot zur Mitnahme von Taschen und Rucksäcken kann nach der Kontrolle des Inhalts die Abgabe verpflichtend gegen Entgelt in Höhe von 2,00 € verlangt werden.

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