Parkordnung
des Elbauenparks Magdeburg

Park- und Besucherordnung des Elbauenpark Magdeburg

Die Park- und Besucherordnung wird mit dem Betreten des Parkgeländes anerkannt.

§1 Nutzungsbedingungen
  1. Der Elbauenpark ist den Besuchern während der jahreszeitlich unterschiedlichen Öffnungszeiten über die offiziellen Eingänge zugänglich. Hierzu erforderlich  ist eine erworbene Eintrittskarte. Kinder unter 6 Jahren dürfen den Park nur in Begleitung einer aufsichtspflichtigen Person betreten. Die für den Elbauenpark gültigen Preise und Öffnungszeiten sind an den jeweiligen Eingängen über einen Aushang ersichtlich. Für den Zeitraum 1. November des Jahres bis 28. Februar des Folgejahres ist der Zutritt über den Haupteingang ohne Eintrittskarte möglich (Ausnahme: Sonderveranstaltungen).
  2. Es besteht kein Anspruch auf die jederzeitige Nutzung aller im Park befindlichen Anlagen und Einrichtungen.
  3. Die Besucher haben den Park mit Einsetzen der Dunkelheit zu verlassen. Dies gilt nicht bei Sonderveranstaltungen bzw. für Besucher der Parkgastronomie.
§2 Eintritt
  1. Der Besucher hat seine Eintrittskarte bis zum Verlassen des Geländes mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen. Der Eintritt in den Jahrtausendturm, das Schmetterlingshaus und die Fahrt mit dem Elbauen-EXPRESS ist nur mit Vorlage einer gültigen Tageskarte oder einer Jahreskarte möglich. Das Grünticket berechtigt nicht zum Besuch bzw. der Nutzung dieser drei Attraktionen. Kindern bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres ist der kostenfreie Zutritt zu den vorgenannten Attraktionen nur in Begleitung einer aufsichtspflichtigen Person gestattet.
  2. Tages- und Grüntickets verlieren ihre Gültigkeit beim erstmaligen Verlassen des Geländes. Die Rückkehr auf das Gelände nach einem kurzzeitigen Verlassen ist nur möglich, wenn das Ticket am Ausgang mit einem Tagesstempel durch das hierzu berechtigte Personal (Kassiererin, Aufsichtspersonal) versehen wurde.
  3. Jahreskarten haben eine Laufzeit von 12 Monaten nach Kauf- bzw. Wunschdatum. Sie sind personengebunden und nicht übertragbar und nur in Verbindung mit einem Lichtbild und der eigenhändigen Unterschrift des lnhabers gültig. Bei Zuwiderhandlung kann die Jahreskarte ohne Ersatzanspruch eingezogen werden. Vom unberechtigten Nutzer kann zusätzlich eine Vertragsstrafe von 25 € für den unbefugten Besuch des Elbauenparks erhoben werden.
  4. Der Umtausch von Eintrittskarten bzw. der Geldersatz ist ausgeschlossen. Ersatz für verloren gegangene Karten wird nicht geleistet.

§3 Warnhinweise
  1. Die Benutzung der Spielplätze und Geräte sowie der nicht beleuchteten Wege bei Dunkelheit geschieht auf eigene Gefahr. Gleiches gilt für die Benutzung von nicht gestreuten oder nicht vom Schnee beräumten Wegen. Die Brücke über die Herrenkrugstraße (Angersteg) darf weder mit lnlineskates, Skate- oder Longboards o. ä. befahren werden, Radfahrer schieben.
  2. Bei besonderen Witterungsverhältnissen (z. B. Regen, Eisregen, Schneefall, Sturm, Unwetter etc.) ist die Geschäftsführung berechtigt, den Elbauenpark bzw. Teile des Parkgeländes oder die Attraktionen für den Besucherverkehr zu sperren. Bereits entwertete Karten werden nicht erstattet.
§4 Fundsachen

Die Besucher werden gebeten, eventuell aufgefundene Fundsachen an der Kasse abzugeben. Die Fundsachen werden im Rahmen der festgelegten Fristen im Elbauenpark oder im Fundbüro der Stadt Magdeburg aufbewahrt.

§5 Aufenthalt

Für einen angenehmen Aufenthalt im Elbauenpark hat sich jeder Besucher so zu verhalten, dass Anstand, Sicherheit, Sauberkeit und Ordnung gewährleistet sind und andere Besucher nicht gestört oder belästigt werden. Eltern bzw. andere Aufsichtspersonen sind verpflichtet, für die Sicherheit der beaufsichtigten Personen zu sorgen und sie vor Schäden zu bewahren.

§6 Verbote

Nicht gestattet ist es:

  • den Elbauenpark im betrunkenen Zustand oder unter Drogeneinfluss zu betreten
  • Tiere (ausgenommen Assistenzhunde) mitzubringen
  • das Damwild und die Ziegen ohne Genehmigung des Parkförsters zu füttern. Hiervon ausgenommen ist das am Kletterpark erworbene Ziegenfutter.
  • Pflanzflächen und gesperrte Anlagen zu betreten
  • Bäume, Blumen, Zweige, Früchte zu beschädigen oder abzupflücken
  • Hinweisschilder o. ä. zu entfernen oder umzusetzen
  • seine Notdurft außerhalb der dafür vorgesehenen Einrichtungen zu verrichten
  • Abfall außerhalb der dafür vorgesehenen Sammelbehälter zu entsorgen
  • mit Kraftfahrzeugen ohne Genehmigung zu fahren oder diese im Park unerlaubt abzustellen. Es gilt die Verkehrs- und Durchfahrtsordnung des Elbauenparks. (Diese können Sie unter https://www.elbauenpark.de/de/besucherinfos/parkordnung/ einsehen.)
  • bei Sonderveranstaltungen Fahrräder mitzuführen sowie Skateboards, lnline Skates u. ä. zu benutzen
  • die Rampe des Jahrtausendturms
    • außerhalb der Öffnungszeiten zu betreten
    • mit Fortbewegungsmitteln und Transportmitteln wie Inline Skates, Skateboards, Roller, Segways und Lauf-/Fahrräder sowie Bollerwagen, Rollatoren und Kinderwagen u. ä. zu befahren. Rollstuhlfahrer melden sich bitte am Empfangscounter am Haupteingang des Turms.
  • Veranstaltungen ohne schriftliche Vereinbarung der Geschäftsführung durchzuführen
  • die vorhandenen Seen zu betreten
  • Kunstobjekte und Denkmäler zweckentfremdet zu benutzen, insbesondere zu besteigen
  • das Übernachten auf dem Elbauenparkgelände und das Aufstellen von Zelten ohne schriftliche Genehmigung
  • Grillfeuer, Feuer oder pyrotechnische Artikel zu entfachen bzw. zu zünden; außer bei Sonderveranstaltungen mit schriftlicher Genehmigung. Das Grillen auf den ausgewiesenen Grillplätzen ist nach vorheriger Buchung gestattet.
§7 Rauchverbot

In allen Objekten, Gebäuden und Räumen des Elbauenparks besteht absolutes Rauchverbot nach dem Nichtraucherschutzgesetz Sachsen-Anhalt. Zum Verbot zählen auch elektronische Zigaretten. Im Außenbereich ist die Beeinträchtigung von Nichtrauchern zu vermeiden. Das Rauchen in unmittelbarer Nähe
von Kindern ist grundsätzlich nicht gestattet.

§8 Foto- und Filmaufnahmen
  1. Gewerbliche Tätigkeiten sowie das Fotografieren, Filmen, Aufnehmen auf Tonträgern u. ä. zu gewerblichen oder anderen nicht privaten Zwecken ist nur mit Genehmigung der NKE GmbH gestattet.
  2. Zum Zwecke der journalistischen Berichterstattung müssen Vertreter der Presse bei der NKE GmbH eine Akkreditierung beantragen und sich mit einem gültigen Presseausweis legitimieren. Die Foto-/Filmgenehmigung ist während des Parkaufenthaltes stets mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.
  3. Der Einsatz von unbemannten Luftfahrtsystemen (Drohnen) für gewerbliche oder private Zwecke ist nur mit Genehmigung der NKE GmbH gestattet. Bei der Verwendung von Drohnen mit einem Gewicht über 250 g ist ein Drohnenführerschein und die Registrierung der Drohne nachzuweisen. Es gelten die gesetzlichen Regelungen gemäß Durchführungsverordnung (EU) 20169/947 der Europäischen Kommission.
§9 Unerlaubte Werbung

Der Verkauf oder die Präsentation von Warenleistungen aller Art sowie Werbemaßnahmen und das Ablegen von Werbematerialien im Parkgelände und auf allen zum Elbauenpark gehörenden Außenflächen (Jerichower Platz, Parkplatz, Gehwege und Straßen) sind ohne ausdrückliche Genehmigung der NKE GmbH verboten.

§10 Haftung

Der Besucher haftet für alle von ihm verursachten Schäden.

§11 Vertragsstrafen

Zur Sanktion schwerwiegender Verstöße gegen die Park- und Besucherordnung ist für jeden Fall der Zuwiderhandlung unter Ausschluss der Einrede des Fortsetzungszusammenhangs Strafe zu zahlen:

Bei verbotenem Mitbringen eines Tieres 35 €

Für unerlaubtes Füttern der Tiere

35 €

Bei unerlaubtem Parken

15 €

Bei unerlaubter Einfahrt/Durchfahrt

20 €

Bei unerlaubtem Betreten der Rampe des Jahrtausendturms

30 €

Bei unerlaubtem Befahren der Rampe des Jahrtausendturms und des Angersteges

50 €

Bei Zuwiderhandlungen gegen das Rauchverbot

50 €

Beim Entsorgen von Kleinabfällen außerhalb der Müllbehälter

30 €

Beim Urinieren außerhalb der vorgesehenen Einrichtungen

35 €

Bei Beschädigungen von Bäumen und Pflanzen, Hinweisschildern sowie Kunstobjekten

50 €

Beim unerlaubten Übernachten unter freiem Himmel bzw. unerlaubten Zelten

35 €

Beim unerlaubten Grillen

35 €

Beim unerlaubten Entzünden von Feuer bzw. pyrotechnischen Artikeln

50 €

Bei unerlaubter Werbung

500 €

Zur Geltendmachung der Strafe ist das Personal des Elbauenparks inklusive externer Dienstleister berechtigt. Über die Zahlung der Strafe wird eine Quittung ausgestellt.

§12 Datenschutz
  1. Werden durch Parkmitarbeiter bzw. Mitarbeiter der MVGM GmbH, den Veranstaltern, von Vertretern der Presse oder durch entsprechend beauftragte Unternehmen Fotografien, Film- und/oder Videoaufnahmen in den von dieser Regelung umfassten Bereichen zur Berichterstattung oder zu
    Werbezwecken hergestellt, darf die Aufnahmetätigkeit nicht behindert oder in sonstiger Weise beeinträchtigt werden. Durch das Betreten der von dieser Regelung umfassten Bereiche willigen diejenigen, die auf solchen Aufnahmen zu erkennen sind, darin ein, dass diese Aufnahmen sowohl zur Berichterstattung als auch zu Werbezwecken verwendet werden können.
  2. Auf dem Gelände, an und in den Gebäuden sowie Anlagen kommt teilweise Videoüberwachung zum Einsatz. Der Einsatz dieser Einrichtung erfolgt unter konsequenter Einhaltung der Bestimmungen der EU-Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO). Weiterführende Informationen finden Sie an der hierzu jeweils angebrachten Beschilderung.
  3. Nähere Informationen zu unserem Umgang mit personenbezogenen Daten erfahren Sie auf unserer Homepage unter www.elbauenpark.de/de/datenschutz/.
§13 Zuwiderhandlungen

Wer gegen die Park- und Besucherordnung verstößt, den Anordnungen des Aufsichtspersonals oder der Gebots- und Verbotsschilder nicht Folge leistet oder in sonstiger Weise störend einwirkt, kann ohne jeden Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittsgeldes vom Gelände des Elbauenparks verwiesen werden.

§14 Hausrecht

Das mittels Ausweis legitimierte Aufsichts- und Servicepersonal übt im Rahmen seiner Zuständigkeit das Hausrecht aus. Das von der Gesellschaft eingesetzte und mit Ausweis legitimierte Aufsichts- und Servicepersonal sowie die Mitarbeiter der MVGM GmbH haben gegenüber allen Personen, Veranstaltern und Dienstleistern ein Weisungsrecht zur Einhaltung der Park- und Besucherordnung.

§15 Fremdleistungen

Leistungen auf dem Parkgelände, insbesondere der Gastronomie, der Servicedienste usw. werden zumeist von eigenständigen Unternehmen erbracht. Bei auftretenden Problemen werden die Besucher gebeten, sich direkt an diese Einrichtungen zu wenden.

§16 Veranstaltungen

Bei Sonderveranstaltungen gelten die AGB der Veranstalter.

§17 Service

Gern sind wir lhnen behilflich, wenn Sie Probleme haben sollten. Als Ansprechpartner steht lhnen täglich unser Kassen- und Sicherheitspersonal zur Verfügung.

Öffnungszeiten Service
Montag bis Freitag von 08:00 bis 16:30 Uhr

Telefon: 0391 5934-50
E-Mail: info@elbauenpark.de
Internet: www.elbauenpark.de

 

Magdeburg, 1. März 2023
Natur- und Kulturpark Elbaue GmbH (NKE)