Parkordnung
des Elbauenparks Magdeburg

Park- und Besucherordnung des Elbauenpark Magdeburg

Die Park- und Besucherordnung wird mit dem Betreten des Parkgeländes anerkannt.

§1 Nutzungsbedingungen
  1. Der Elbauenpark ist den Besuchern während der jahreszeitlich unterschiedlichen Öffnungszeiten über die offiziellen Eingänge zugänglich. Hierzu erforderlich ist eine erworbene Eintrittskarte. Kinder unter 6 Jahren dürfen den Park nur in Begleitung einer aufsichtspflichtigen Person betreten. Die für den Elbauenpark gültigen Preise und Öffnungszeiten sind an den jeweiligen Eingängen über einen Aushang ersichtlich. Für den Zeitraum 1. November des Jahres bis Ende Februar des Folgejahres ist der Zutritt zum Park ohne Eintrittskarte möglich (Ausnahme: Sonderveranstaltungen).
  2. Es besteht kein Anspruch auf die jederzeitige Nutzung aller im  Park  befindlichen  Anlagen  und  Einrichtungen. Die Besucher haben den Park mit Einsetzen der Dunkelheit zu verlassen. Dies gilt nicht bei Sonderveranstaltungen bzw. für Besucher der Parkgastronomie.
§2 Eintritt
  1. Die Eintrittskarten sind beim Betreten des Parks an den Lese- geräten zu erfassen. Der Besucher hat stets seine Eintrittskar- te (Jahreskarte im Original) bis zum Verlassen des Geländes mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen. Wir behalten uns vor, jederzeit Kontrollen durchzuführen. Der Eintritt in den Jahrtausendturm, das Schmetterlingshaus und die Fahrt mit dem Elbauen-EXPRESS ist nur mit Vorlage einer gültigen Tageskarte, Gruppentageskarte oder einer Jahreskarte mög- lich. Das Grünticket berechtigt nicht zum Besuch bzw. der Nutzung dieser drei Attraktionen. Kindern bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres ist der kostenfreie Zutritt zu den vor- genannten Attraktionen nur in Begleitung einer aufsichts- pflichtigen Person gestattet.
  2. Tages- und Grüntickets verlieren ihre Gültigkeit beim erstmaligen Verlassen des Geländes. Die Rückkehr auf das Gelände nach einem kurzzeitigen Verlassen ist nur möglich, wenn das Ticket am Ausgang mit einem Tagesstempel durch das hierzu berechtigte Personal (Kassiererin, Aufsichtspersonal) versehen wurde.
  3. Jahreskarten haben eine Laufzeit von 12 Monaten nach Kauf- bzw. Wunschdatum. Sie sind personengebunden und nicht übertragbar und nur in Verbindung mit einem Lichtbild des Inhabers gültig. Bei Zuwiderhandlung wird die Jahreskarte ohne Ersatzanspruch eingezogen. Jeder Betrugsversuch wird geahndet (siehe §11).
  4. Der Umtausch von Eintrittskarten bzw. der Geldersatz ist aus- geschlossen. Ersatz für verloren gegangene Karten wird nicht geleistet.
§3 Warnhinweise
  1. Die Benutzung der Spielplätze und Geräte sowie der nicht beleuchteten Wege bei Dunkelheit geschieht auf eigene Ge- fahr. Gleiches gilt für die Benutzung von nicht gestreuten oder nicht vom Schnee beräumten Wegen. Die Brücke über die Herrenkrugstraße (Angersteg) darf weder mit lnline-Ska-tes, Skate- oder Longboards, Cars von Happy Roads o. ä. befahren werden, Radfahrer müssen schieben.
  2. Bei besonderen Witterungsverhältnissen (z. B. Regen, Eis- regen, Schneefall, Sturm, Unwetter etc.) ist die Geschäftsführung berechtigt, den Elbauenpark bzw. Teile des Parkgeländes oder die Attraktionen für den Besucherverkehr zu sperren. Bereits entwertete Karten werden nicht erstattet.
§4 Fundsachen

Die Besucher werden gebeten, eventuell aufgefundene Fundsachen an der Kasse abzugeben. Die Fundsachen werden im Rahmen der festgelegten Fristen im Elbauenpark aufbewahrt.

§5 Aufenthalt

Für einen angenehmen Aufenthalt im Elbauenpark hat sich jeder Besucher so zu verhalten, dass Anstand, Sicherheit, Sauberkeit und Ordnung gewährleistet sind und andere Besucher nicht gestört oder belästigt werden. Eltern bzw. andere Aufsichtspersonen sind verpflichtet, für die Sicherheit der beaufsichtigten Personen zu sorgen und sie vor Schäden zu bewahren.

§6 Verbote

Nicht gestattet ist es:

  • den Elbauenpark im betrunkenen Zustand oder unter Drogeneinfluss zu betreten sowie jedwede Art von Drogen mitzuführen.
  • im Elbauenpark zu betteln
  • Tiere (ausgenommen Assistenzhunde) mitzubringen
  • Tiere ohne Genehmigung des Parkförsters zu füttern. Hiervon ausgenommen ist das am Kletterpark erworbene Ziegenfutter.
  • Pflanzflächen und gesperrte Anlagen zu betreten
  • Bäume, Blumen und Zweige zu beschädigen. Früchte dürfen nur nach Genehmigung der NKE GmbH abgepflückt und mitgenommen werden.
  • Hinweisschilder o. ä. zu entfernen oder umzusetzen
  • seine Notdurft außerhalb der dafür vorgesehenen Einrichtungen zu verrichten
  • Abfall außerhalb der dafür vorgesehenen Sammelbehälter zu entsorgen
  • mit Kraftfahrzeugen ohne Genehmigung zu fahren oder diese im Park unerlaubt abzustellen. Es gilt die Verkehrs- und Durchfahrtsordnung des Elbauenparks. (Diese können Sie unter https://www.elbauenpark.de/files/elbauenpark/ Besucherinfos/2022_Verkehrs DurchfahrtsordnungEAP.pdf einsehen.)
  • bei Sonderveranstaltungen Fahrräder mitzuführen sowie Skateboards, lnline-Skates u. ä. zu benutzen
  • die Rampe des Jahrtausendturms
  • außerhalb der Öffnungszeiten zu betreten
  • mit Fortbewegungsmitteln und Transportmitteln wie Inline-Skates, Skateboards, Roller, Segways, Cars von Happy Roads und Lauf-/Fahrräder sowie Bollerwagen, Rollatoren und Kinderwagen u. ä. zu befahren. Rollstuhlfahrer melden sich bitte am Empfangscounter am Haupteingang des Turms.
  • Veranstaltungen ohne schriftliche Vereinbarung der Geschäftsführung durchzuführen
  • die Wasserfläche des Elbauenparks zu nutzen (Ausnahme Kneippbecken)
  • Kunstobjekte und Denkmäler zweckentfremdet zu benutzen, insbesondere zu besteigen
  • das Übernachten auf dem Elbauenparkgelände und das Auf- stellen von Zelten und Pavillons ohne schriftliche Genehmigung
  • Grillfeuer, Feuer oder pyrotechnische Artikel zu entfachen bzw. zu zünden; außer bei Sonderveranstaltungen mit schriftlicher Genehmigung durch die NKE GmbH sowie durch die zuständige Behörde. Das Grillen auf den ausgewiesenen Grillplätzen ist nach vorheriger Buchung gestattet.
§7 Rauchverbot

In allen Objekten, Gebäuden und Räumen des Elbauenparks besteht absolutes Rauchverbot nach dem Nichtraucherschutzgesetz Sachsen-Anhalt. Zum Verbot zählen auch elektronische Zigaretten. Im Außenbereich ist die Beeinträchtigung von Nichtrauchern zu vermeiden. Das Rauchen in unmittelbarer Nähe von Kindern ist grundsätzlich nicht gestattet.

§8 Foto- und Filmaufnahmen
  1. Gewerbliche Tätigkeiten sowie das Fotografieren, Filmen, Aufnehmen auf Tonträgern u. ä. zu gewerblichen oder an- deren nicht privaten Zwecken ist nur mit Genehmigung der NKE GmbH gestattet.
  2. Zum Zwecke der journalistischen Berichterstattung müssen Vertreter der Presse bei der NKE GmbH eine Akkreditierung beantragen und sich mit einem gültigen Presseausweis legitimieren. Die Foto-/Filmgenehmigung ist während des Parkaufenthaltes stets mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.
  3. Der Einsatz von unbemannten Luftfahrtsystemen (Drohnen) für gewerbliche oder private Zwecke ist nur mit Genehmigung der NKE GmbH gestattet. Bei der Verwendung von Drohnen mit einem Gewicht über 250 g ist ein Drohnenführerschein und die Registrierung der Drohne nachzuweisen. Es gelten die gesetzlichen Regelungen gemäß Durchführungsverord- nung (EU) 20169/947 der Europäischen Kommission.
§9 Unerlaubte Werbung

Der Verkauf oder die Präsentation von Warenleistungen aller Art sowie Werbemaßnahmen und das Ablegen von Werbematerialien im Parkgelände und auf allen zum Elbauenpark gehörenden Außenflächen (Jerichower Platz, Parkplatz, Gehwege und Straßen) sind ohne ausdrückliche Genehmigung der NKE GmbH verboten.

§10 Haftung

Der Besucher haftet für alle von ihm verursachten Schäden.

§11 Vertragsstrafen

Zur Sanktion schwerwiegender Verstöße gegen die Park- und Besucherordnung ist für jeden Fall der Zuwiderhandlung unter Ausschluss der Einrede des Fortsetzungszusammenhangs Strafe zu zahlen:

bei Fehlen einer gültigen Eintrittskarte

60 €

bei Fehlen eines gültigen Ermäßigungsnachweises

20 €

Bei verbotenem Mitbringen eines Tieres 35 €

Für unerlaubtes Füttern der Tiere

35 €

Bei unerlaubtem Parken

15 €

Bei unerlaubter Einfahrt/Durchfahrt

20 €

Bei unerlaubtem Betreten der Rampe des Jahrtausendturms

30 €

Bei unerlaubtem Befahren der Rampe des Jahrtausendturms und des Angersteges

50 €

Bei Zuwiderhandlungen gegen das Rauchverbot

50 €

Beim Entsorgen von Kleinabfällen außerhalb der Müllbehälter

30 €

beim Verrichten der Notdurft außerhalb der vorgesehenen Einrichtungen

35 €

Bei Beschädigungen von Bäumen und Pflanzen, Hinweisschildern sowie Kunstobjekten

50 €

Beim unerlaubten Übernachten

35 €

Beim unerlaubten Grillen

35 €

Beim unerlaubten Entzünden von Feuer bzw. pyrotechnischen Artikeln

50 €

Bei unerlaubter Werbung

500 €

Zur Geltendmachung der Strafe ist das Personal der MVGM GmbH inklusive externer Dienstleister berechtigt. Über die Zahlung der Strafe wird eine Quittung ausgestellt. Wiederholungsfälle und erhebliche Verstöße führen zu einem Haus- verbot.

§12 Datenschutz
  1. Werden durch Parkmitarbeiter bzw. Mitarbeiter der MVGM GmbH, den Veranstaltern, von Vertretern der Presse oder durch entsprechend beauftragte Unternehmen Fotografien, Film- und/oder Videoaufnahmen in den von dieser Regelung umfassten Bereichen zur Berichterstattung oder zu Werbe- zwecken hergestellt, darf die Aufnahmetätigkeit nicht behindert oder in sonstiger Weise beeinträchtigt werden. Durch das Betreten der von dieser Regelung umfassten Bereiche willigen diejenigen, die auf solchen Aufnahmen zu erkennen sind, darin ein, dass diese Aufnahmen sowohl zur Be- richterstattung als auch zu Werbezwecken verwendet werden können.
  2. Auf dem Gelände, an und in den Gebäuden sowie Anlage kommt teilweise Videoüberwachung zum Einsatz. Der Einsatz dieser Einrichtung erfolgt unter konsequenter Einhaltung der Bestimmungen der EU-Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO). Weiterführende Informationen finden Sie an der hierzu jeweils angebrachten Beschilderung.
  3. Nähere Informationen zu unserem Umgang mit personenbezogenen Daten erfahren Sie auf unserer Homepage unter www.elbauenpark.de/de/datenschutz/.
§13 Zuwiderhandlungen

Wer gegen die Park- und Besucherordnung verstößt, den Anordnungen des Aufsichtspersonals oder den Gebots- und Verbotsschildern nicht Folge leistet oder in sonstiger Weise störend einwirkt, kann ohne jeden Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittsgeldes vom Gelände des Elbauenparks verwiesen werden.

§14 Hausrecht

Das von der MVGM GmbH eingesetzte Personal übt im Rahmen der jeweiligen Zuständigkeit das Hausrecht aus und hat zwecks Einhaltung der Park- und Besucherordnung gegenüber allen Personen, Veranstaltern und Dienstleistern ein Weisungsrecht.

§15 Fremdleistungen

Leistungen auf dem Parkgelände, insbesondere der Gastronomie, der Servicedienste usw. werden zumeist von eigenständigen Unternehmen erbracht. Bei auftretenden Problemen werden die Besucher gebeten, sich direkt an diese Einrichtungen zu wenden.

§16 Veranstaltungen

Bei Sonderveranstaltungen gelten die AGB der Veranstalter.

§17 Service

Gern sind wir lhnen behilflich, wenn Sie Probleme haben sollten. Als Ansprechpartner steht lhnen täglich unser Kassen- und Sicherheitspersonal zur Verfügung.

Öffnungszeiten Service

Montag bis Donnerstag    08:00 bis 12:30 Uhr | 13:00 bis 16:00 Uhr

Freitag                              08:00 bis 14:30 Uhr

Telefon: 0391 5934-50
E-Mail: info@elbauenpark.de
Internet: www.elbauenpark.de

 

Magdeburg, Juli 2024
Natur- und Kulturpark Elbaue GmbH (NKE)